Infektionsschutzgesetz - IfSG und Meldepflicht
Das IfSG gibt es seit dem 01.01.2001. Es hilft und regelt schlimme, zum Tod führende Krankheiten in Deutschland. Sie wollen die Verbreitung der Krankheiten verhindern. Sie legen fest welche Angaben zur Meldung von Krankheiten gegeben werden und welche an das Gesundheitsamt weiter gegeben werden. Sie führen darüber Protokoll und entwickelten das Infektionsepidemiologische Jahrbuch, dadrin stehen alle Meldepflichtigen Krankheiten. Hat ein Mensch eine Meldepflichtige Krankheit, ist der behandelnd Arzt aufgefordert dies sofort zu Melden. Man kann sich Namentlich oder anonym Melden lassen. Wird man Namentlich gemeldet werde die Personalien aufgenommen und gespeichert, mach man es aber anonym so wird nur die Krankheit aufgenommen. Wenn man sich noch weitere Informationen haben möchte bietet ihnen SurvStat@RKI, eine Web-basierte Schnittstelle zu den IfSG-Meldedaten.
Internetseite:
(http://www.rki.de/cln_151/nn_209240/DE/Content
/Infekt/IfSG/ifsg__node.html?__nnn=true)
Über dir Meldepflichtigen Krankheiten findet man hier noch eine Übersicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html
RKI Startseite
Eine Übersicht über die verschiedenen Veröffentlichungen findet sich im Epidemiologischen Bulletin 13/2006.
Meldebogen:
http://www.pei.de/cln_042/SharedDocs/
Downloads/fachkreise/uaw/meldeboegen/b-ifsg-meldebogen,templateId=raw,property=
publicationFile.pdf/b-ifsg-meldebogen.pdf